Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen und Informationen gemäß EU-Offenlegungsverordnung:

1. Unternehmensbezogene Offenlegung:
Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren

2. Produktbezogene Offenlegung:
Die BV & P Vermögen AG bietet in der Vermögensverwaltung verschiedene Anlagestrategien an. Die klassischen Anlagestrategien berücksichtigen in ihrem Anlageprozess und den Investitionen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (Finanzprodukte im Sinne Art. 6 OffenlegungsVO).
Dagegen sind unsere Anlagestrategien, die nach dem BV&P-Nachhaltigkeitskonzept verwaltet werden, als ein Finanzprodukt im Sinne Art. 8 OffenlegungsVO zu klassifizieren. Eine nachhaltige Investition (gem. Art. 9 OffenlegungsVO) wird allerdings nicht angestrebt. Daher gelten nur für diese Strategien die folgenden nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen:

  • Beschreibung der ökologischen und sozialen Merkmale (gem. Art. 10 OffenlegungsVO) bei überwiegend fondsbasierten Anlagestrategien
  • Beschreibung der ökologischen und sozialen Merkmale (gem. Art. 10 OffenlegungsVO) bei überwiegend einzeltitelorientierten Anlagestrategien

Als Finanzprodukt im Sinne des Art. 8 OffenlegungsVO fördert eine nach dem BV&P-Nachhaltigkeitskonzept verwaltete Anlagestrategie ökologische und soziale Faktoren, indem bei der Auswahl der investierten Finanzinstrumente deren Methoden zur Implementierung von Nachhaltigkeitsmerkmalen berücksichtigt werden. Dedizierte Nachhaltigkeitsziele (im Sinne des Art. 9 OffenlegungsVO) werden nicht angestrebt.